Das Kirchengericht

Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten

Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten entscheidet über Streitigkeiten zwischen den Anstellungsträgern und den jeweiligen Mitarbeitervertretungen. Es ist eine gemeinsame Einrichtung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen für die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig, die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg und die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe sowie für deren Diakonischen Werke. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Kirchengesetz über das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (MVG-Gerichtsgesetz).

Direktor des Kirchengerichts ist Richter am Arbeitsgericht Dr. von der Straten und stellvertretender Direktor ist Richter am Bundesarbeitsgericht Zimmermann.

Der Rat der Konföderation hat vier Kammern für den Bereich der Kirchen, vier Kammern für den Bereich des Diakonischen Werks in Niedersachsen (DWiN) und eine Kammer des Diakonischen Werks Oldenburg gebildet. Für Verfahren aus dem Bereich des Diakonischen Werkes der Landeskirche Schaumburg-Lippe sind die Kammern des DWiN zuständig.

Geschäftsstellen

Geschäftsstelle des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

für die Kammern der Kirchen
Rote Reihe 6
30169 Hannover

für die Kammern des Diakonischen Werkes in Niedersachsen
Ebhardtstraße 3A
30159 Hannover

für die Kammer des Diakonischen Werkes Oldenburg
Kastanienallee 9-11
26121 Oldenburg

  • Hinweis: Die nach den §§ 59-61 des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über Mitarbeitervertretungen gebildete Schiedsstelle wurde gemäß § 7 des Kirchengesetzes über das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten (MVG-Gerichtsgesetz) mit Wirkung zum 01.01.2020 in das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten umgewandelt.

Wichtiger Hinweis zum E-Mail-Kontakt

Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Per E-Mail können in gerichtlichen Verfahren weder Anträge noch Schriftsätze rechtswirksam eingereicht werden.

Wollen Sie einen Verfahrensantrag oder einen Schriftsatz übermitteln, ist für die – gegebenenfalls fristwahrende – Wirksamkeit des Eingangs eine Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege zwingend erforderlich.

Geschäftsführung

Nele Nordhoff
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511 1241-393
Fax: 0511 1241-776