Mehr sonntägliche Flohmärkte in Niedersachsen möglich

Nachricht 19. Juni 2018

Hannover (epd). In Niedersachsen sind weiterhin Floh- und Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen möglich. Einstimmig stimmten am Dienstag die Abgeordneten im Landtag in Hannover einem Gesetzentwurf der FDP mit Ergänzungen des Innenausschusses zu. Danach dürfen Städte und Kommunen zwölf Mal im Jahr einen gewerblich organisierten Flohmarkt genehmigen, wenn höchstens ein Viertel der Händler selbst professionelle Gewerbetreibende sind. Außerdem müssen die Waren gebraucht oder von den Händlern selbst hergestellt worden sein. Die niedersächsischen Kirchen hatten sich im Vorfeld gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte im vergangenen Jahr mit Verweis auf den Sonn- und Feiertagsschutz gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen verboten. Ausschlaggebend dafür war aus Sicht der Richter das überwiegend wirtschaftlich ausgerichtete Interesse der Märkte. Die FDP hatte daraufhin eine Gesetzesänderung initiiert, die zunächst im Landesparlament mehrheitlich auf Ablehnung stieß. Wohltätige Flohmärkte, etwa für Kinderkleidung in Kirchengemeinden, sind von dem Verbot ausgenommen.

Nach dem neuen formulierten Gesetz sind nun auch bis zu vier gewerbliche "Spezialmärkte" zugelassen, bei denen überwiegend Gewerbetreibende ihre Waren verkaufen dürfen. Vertreter von SPD, CDU, Grünen und AfD lobten in der Aussprache die Kompromissbereitschaft der FDP.

Die Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) hob die besondere Bedeutung der Märkte als Familienerlebnis hervor. Das Lüneburger Urteil habe viele Kommunen verunsichert, so dass in einigen Orten gar keine Märkte mehr genehmigt worden seien. Mit einer Online-Petition hätten sich mehr als 10.000 Bürger für den Erhalt der Märkte ausgesprochen.

epd lnb jön bjs