Evangelische Kirchen und Diakonie benennen Mitglieder für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)

Pressemitteilung Hannover, 22. November 2024

Der Rat der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen und der Kirchenausschuss der Bremischen evangelischen Kirche haben entschieden, welche Vertreterinnen und Vertreter die Kirchen und die Diakonie in die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission Niedersachsen-Bremen (URAK) entsenden werden.

Die Vertreterinnen und der Vertreter sind für den Zeitraum vom 1.1.2025 bis zum 31.12.2028 die Theologin und Psychologische Beraterin Sabine Hinrichs-Michalke (Varel), die Sozial- und Organisationspädagogin Dr. Carolyn Hollweg (Hannover) und der Historiker Dr. Steffen Meyer.

Leitend für die Auswahl war, dass die drei Vertreterinnen und Vertreter, die die Kirchen und die Diakonie entsenden, unterschiedliche Perspektiven und Expertisen in die Arbeit der Kommission einbringen.

Dem Rat und dem Kirchenausschuss der Bremischen evangelischen Kirche lagen eine Reihe von Bewerbungen vor, die das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung innerhalb aller evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen waren. Nach Sichtung der Bewerbungen wurden zusätzlich noch gezielt Personen mit ausgewiesener wissenschaftlicher Expertise in einem Fachgebiet für eine Mitarbeit in der Kommission angefragt.

Nach ausführlichen Abwägungen ist die Wahl auf zwei Personen gefallen, die sich auf die Ausschreibung hin beworben hatten. Eine weitere Person hat sich auf Anfrage bereit erklärt, in der Kommission mitzuarbeiten. Die jetzt ausgewählten Vertreterinnen und Vertreter bilden aus Sicht der Kirchenleitungen ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und wissenschaftlicher Expertisen ab, die für die Arbeit der Kommission wichtig sein werden.

Insgesamt wird die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission für Niedersachsen und Bremen aus neun Personen bestehen. Das Bundesland Niedersachsen benennt zwei Vertreterinnen oder Vertreter, das Bundesland Bremen eine weitere Person. Drei Kommissionsmitglieder werden aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirchen kommen. Ihre Benennung erfolgt durch eine sich aktuell bildende Vertretung von betroffenen Personen. Weitere Details finden Sie unten.

Weitere Informationen zu den benannten Personen

Sabine Hinrichs-Michalke hat Evangelische Theologie studiert und war fünf Jahre als Pastorin im Gemeindedienst tätig. Sie absolvierte eine Weiterbildung in Systemischer Sexualtherapie und in psychologischer Beratung und arbeitet in einer eigenen Praxis in Varel als Psychologische Beraterin und Sexualtherapeutin.

Sie bietet Paarberatung, Sexualberatung, Lebensberatung sowie Fortbildung, Supervision und Fachberatung an. Die Bearbeitung von Auswirkungen Sexualisierter Gewalt auf gegenwärtige Beziehungen und Sexualitäten von betroffenen Personen ist ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Dr. Carolyn Hollweg hat Sozial- und Organisationspädagogik an der Universität Hildesheim studiert. Für ihre Dissertation über den Einsatz von Dolmetscher*innen in der Hilfeplanung wurde ihr 2022 der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis in der Kategorie Theorie und Wissenschaft verliehen.

Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kinderschutz, Jugendhilfepolitik, Fachkräfte- und Organisationsentwicklung. Seit 2020 arbeitet sie als Referentin und seit 2024 als stellvertretende Geschäftsführerin beim Evangelischen Erziehungsverband in Hannover.

Dr. Steffen Meyer hat Geschichte und Politikwissenschaft in Bamberg und Braunschweig studiert und wurde 2015 an der Universität Braunschweig promoviert. Seit 2002 hat er für die Diakonie Kästorf Forschungsprojekte zur Unternehmensgeschichte in der Zeit des Nationalsozialismus und zur Aufarbeitung im Bereich der Heimerziehung begleitet. Er arbeitet in der Dachstiftung Diakonie als Leiter der Historischen Kommunikation.

Weitere Informationen zur Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK)

Die Einrichtung von bundesweit neun Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) war ein Ergebnis der gemeinsamen Erklärung, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Diakonie Deutschland und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) im Dezember 2023 unterzeichnet haben. Sie sollen Fälle sexualisierter Gewalt unter Partizipation von Betroffenen aufarbeiten.

Eine der Aufarbeitungskommissionen wird für die evangelischen Kirchen und die Diakonie in Niedersachsen und Bremen zuständig sein.

Die Kommission für Niedersachsen und Bremen wird aus neun Personen bestehen. Drei Kommissionsmitglieder werden aus dem Kreis von sexualisierter Gewalt betroffener Personen im Kontext der evangelischen Kirchen kommen. Ihre Benennung erfolgt durch eine sich aktuell bildende Vertretung von betroffenen Personen.

Drei Mitglieder sollen Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sein. Das Bundesland Niedersachsen benennt davon zwei Mitglieder, das Bundesland Bremen ein Mitglied. Die Landeskirchen und die Landesverbände der Diakonie benennen ebenfalls drei Kommissionsmitglieder. Alle Kommissionsmitglieder sollen über persönliche und/oder fachliche Erfahrungen mit Prozessen der unabhängigen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Institutionen verfügen.

Weniger als 50 Prozent der Mitglieder dürfen Beschäftigte der Evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören. Beim zeitlichen Aufwand ist von ein bis zwei Sitzungen pro Monat mit entsprechender Vor- und Nachbereitung auszugehen. Die Kommissionsmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkosten.

Aus den von den Landesregierungen benannten Mitgliedern aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung wählt die Kommission ihren Vorsitz.

Die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen sollen eine unabhängige, detaillierte und regionalbezogene institutionelle Aufarbeitung ermöglichen und dadurch das bestehende System der Aufarbeitung ergänzen. Zu den Aufgaben der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen gehören die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und den Gliederungen der diakonischen Landesverbände zu erkennen.

Die Kommissionen sollen Strukturen identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, begünstigen, deren Aufdeckung erschweren oder dies in der Vergangenheit getan haben. Sie untersuchen und evaluieren den administrativen und verfahrensrechtlichen Umgang mit betroffenen Personen und weiteren Beteiligten in den beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden und ermöglicht die individuelle Aufarbeitung betroffener Personen.
Die Kommissionen unterstützen, evaluieren und beraten die beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Hinblick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis und die unabhängige Aufarbeitung konkreter Fälle sowie deren quantitative und qualitative Analyse.

Kontakt für Medienanfragen

Für alle Anfragen zur URAK wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission: