Leistungen bei sexualisierter Gewalt

Betroffene sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf individuelle finanzielle Leistungen stellen. Diese Leistungen sind mit einem Schmerzensgeld vergleichbar. Über den Antrag entscheidet die Anerkennungskommission, die für die konföderierten evangelischen Kirchen in Niedersachsen und die Bremische evangelische Kirche gebildet ist.

Die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen ist Nachfolgerin der unabhängigen Kommission, die seit 2012 erst für die Hannoversche Landeskirche, später auch für die Braunschweiger Landeskirche und die ev.-Luth. Kirche in Oldenburg über solche Anträge entschied.

Für die Beantragung steht ein Vordruck zum Download bereit. Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen evangelischen Kirche zu stellen. Sofern dieser zu der falschen Kirche gelangt, wird er intern weitergeleitet.

Der Antrag wird an die jeweilige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt der zuständigen beteiligten Kirche oder der Diakonie gerichtet. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragstellerinnen und Antragsteller. Sie arbeitet unabhängig. Sie ist nicht an Weisungen eines Landeskirchenamtes bzw. einer leitenden Kirchenverwaltung oder anderer kirchlicher Stelle gebunden.

Der Anerkennungskommission gehören fünf Personen an. Zurzeit sind dies

  • Vorsitzender: Hanspeter Teetzmann, Vors. Richter i.R. am Oberlandesgericht, Oldenburg
  • Stellv. Vorsitzende: Sybille Mattfeldt-Kloth, Juristin, Helmstedt
  • Susanne Brahmst, Dezernentin beim Landkreis Stade, Stade
  • Hartmut Ladwig, Dipl. Sozialarbeiter i. R., Rotenburg (Wümme)
  • Ulrich Leube, Pastor i. R., Bremen

Die Anerkennungskommission entscheidet grundsätzlich nach Lage der Akte und gegebenenfalls aufgrund einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung. Sie soll der antragstellenden Person auf deren Wunsch Gelegenheit geben, ihr Anliegen in einem nichtöffentlichen Gespräch vorzutragen. Die beteiligten Kirchen haben sich verpflichtet, die Vorschläge der Kommission zu übernehmen. Die Kommission ist nicht an irgendwelche Weisungen einer der Kirchen oder der Diakonie gebunden.

Die Unabhängigkeit der Kommission liegt darin begründet, dass sie mit fünf externen Mitgliedern besetzt ist. Diese stehen mit ihrer Person für die Unabhängigkeit der Kommission ein. Die Mitglieder der Anerkennungskommission werden durch den Rat der Kirchen der Konföderation berufen.

Im Rat der Kirchen der Konföderation sind alle kirchenleitenden Gremien der Evangelischen Kirchen in Niedersachsen vertreten. Vorsitzender ist derzeit der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit.

Ansprechpersonen für das Thema in den Kirchen der Konföderation sind:

Kontakt

Geschäftsstelle für die Anerkennungskommission der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511 1241-393
Fax: 0511 1241-776