„Du und das Grundgesetz“: Land freut sich über Videobotschaften

Nachricht 27. März 2024

Hannover. 75 Jahre Grundgesetz sind ein echter Grund zu feiern. Das Land Niedersachsen sucht deshalb Menschen, die sich mit einer kurzen Videobotschaft oder einem Foto mit Zitat zum Grundgesetz bekennen. „Seit dem 23. Mai 1949 garantiert uns das Grundgesetz Freiheit, Frieden und Demokratie. Dass die darin festgeschriebenen Grundrechte, Werte und Prinzipien keine Selbstverständlichkeit sind, erleben wir gerade in politisch bewegten Zeiten wie diesen besonders deutlich“, sagt Regierungssprecherin Anke Pörksen in einem Aufruf des Landes. „Umso wichtiger ist es uns, anlässlich dieses Jubiläums der Errungenschaften bewusst zu werden, die mit dem Grundgesetz verbunden sind. In den nächsten Wochen möchten wir gerne möglichst viele Menschen in Niedersachsen dazu motivieren, sich mit den Grundrechten und unserer Demokratie zu beschäftigen.“

Unter dem Motto „Du und das Grundgesetz“ würde sich das Land über Beiträge freuen, „in denen Sie selbst oder Menschen aus Ihrem Umfeld uns erzählen, was Sie mit dem Grundgesetz oder aber auch einzelnen Artikeln des Grundgesetzes verbinden.“ Das kann im Rahmen einer kurzen Videobotschaft sein, wie das folgende Beispiel zeigt.

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„Gerne nehmen wir auch ein Foto mit einem Zitat inklusive Namen und Funktion“, heißt es weiter. Mitmachen dürfen alle, die dazu Lust haben, gerne in typischer Kleidung, also in Sportoutfit, Berufsklamotten oder was auch immer. Es ist vollkommen ausreichend, die Aufnahmen mit dem Handy zu machen. Schön wären entweder ein oder zwei Sätze dazu, was der oder dem einzelnen das Grundgesetz bedeutet oder auch Aussagen zu einzelnen Grundrechten, die der jeweiligen Person besonders wichtig sind: zum Beispiel die Menschenwürde, die allgemeinen Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, Berufsfreiheit oder auch das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip.

Die Videos sollten bis Ende April an pressestelle@stk.niedersachsen.de gesendet werden. Wer seinen Nachnamen nicht veröffentlicht wissen möchte, kann auch gerne nur den Vornamen angeben. Die Beiträge werden auf die Homepage des Landes Niedersachsen gestellt und – sofern es dazu keine Vorbehalte gibt – auch in den Sozialen Medien veröffentlicht. Das Logo und gegebenenfalls eine Untertitelung werden vom Land eingefügt.

Niedersächsische Staatskanzlei